Redispatch 2.0

Alle Informationen für Anlagenbetreiber und Einsatzverantwortliche

Ab dem 1. Oktober 2021 werden im Rahmen des Redispatch 2.0 alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung zur Vermeidung von Netzengpässen herangezogen. Auch Anlagen kleiner 100 kW, die jederzeit durch den Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind, können mit einbezogen werden. Dies schließt nicht nur konventionelle, sondern auch Erneuerbare Energie- und KWK-Anlagen mit ein. Hier finden Sie als Anlagenbetreiber alle wichtigen Informationen.


Wie in unseren Schreiben vom 02.06.2021 angekundigt, stellen wir Ihnen hier ein elektronisches Formular zur Rückmeldung der Anlagenstammdaten zur Verfügung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 


Wir möchten ebenfalls auf dieses Erklärvideo hiweisen welches weitere Informationen, speziell in Bezug auf die Datenerhebung bei Anlagenbetreibern, gut zusammen fasst.  


Fragen & Antworten

  • Hintergründe zum Redispatch 2.0

    Hintergründe zum Redispatch 2.0

    Ziel der Redispatch-Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Dabei wird in die Erzeugungsleistung der Anlagen eingegriffen, um eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden.

    Der Ausbau fluktuierender Stromerzeuger und die damit einhergehende Dezentralisierung ließen jedoch die Anzahl und die Kosten erforderlicher Redispatch-Maßnahmen zuletzt stark ansteigen. Dem soll die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetztes (NABEG) vom 13. Mai 2019 entgegenwirken. Mit der Novelle gehen Anpassungen weiterer Gesetze unter anderem des EnWG, des EEG und des KWKG einher.

    Durch das neue System „Redispatch 2.0“ sollen die erforderlichen Redispatch-Mengen und somit die entstehenden Gesamtkosten reduziert werden. Dies gewährleistet eine sichere und kosteneffiziente Versorgung mit Strom und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende.

  • Welche Anlagen sind von Redispatch 2.0 betroffen?

    Welche Anlagen sind von Redispatch 2.0 betroffen?

    Die Regelungen gelten für sämtliche Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW. Maßgeblich für die Leistungsgrenze von 100 kW sind die gesetzlichen Begriffsdefinitionen in den einschlägigen Vorschriften (z.B. EEG und KWKG). Netzersatzanlagen, die ausschließlich für die Eigenversorgung vorgesehen sind, müssen nach aktueller Leseart der Festlegungen nicht am laufenden Prozess teilnehmen. Auch für diese gilt jedoch die Verpflichtung zur Stammdatenlieferung. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sind derzeit noch nicht standardmäßig zur Teilnahme verpflichtet. Netzbetreiber können diese bei Bedarf jedoch ebenfalls einbeziehen.

  • Welche Aufgaben habe ich als Anlagenbetreiber zu erfüllen?

    Welche Aufgaben habe ich als Anlagenbetreiber zu erfüllen?

    Zunächst einmal sind Sie als Anlagenbetreiber für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0 verantwortlich, die sich auf Erzeugungsanlagen beziehen. Es steht Ihnen jedoch frei, für die operativen Aufgaben an einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) zu beauftragen. Für den Betrieb einer technischen Ressource (beispielsweise die Abstimmung von Ausfallarbeiten im Fall von Abregelungen) kann außerdem ein Betreiber (BTR) benannt werden.

    Sie sollten von uns bereits ein Schreiben zum Thema Redispatch 2.0 erhalten haben, in dem Sie aufgefordert wurden, uns die Kontaktdaten Ihres EIV und BTR mitzuteilen. Sollte Sie das Anschreiben nicht erreicht haben, kontaktieren Sie uns bitte!

  • Sind Änderungen an der Erzeugungsanlage vorzunehmen?

    Sind Änderungen an der Erzeugungsanlage vorzunehmen?

    Zurzeit sind noch einige Fragen zur Umsetzung des Redispatch 2.0 in Klärung, die u.a. Auswirkungen auf die Anforderungen an die Fernwirkankopplung inkl. Datenbereitstellung und Regelung haben, sodass derzeit keine endgültigen Aussagen getroffen werden kann. Mit konkreten Anforderungen kommen wir nach Festlegung aller relevanten Rahmenbedingungen auf Sie zu.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Dies ist ab dem 01. Oktober 2021 umzusetzen und betrifft nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW oder jederzeit fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner.

  • Technische Hintergründe

    Technische Hintergründe

    Ziel ist es, deutschlandweit ein präventives Engpassmanagement in der Elektrizitätsversorgung aufzubauen. Im zukünftigen Prozess wird der Netzzustand durch die Energieversorger deshalb für einen Planungshorizont von ca. 36 Stunden im Voraus bestimmt und bei Bedarf optimiert. Dafür sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig. Werden Engpässe erkannt, sind diese durch die Netzbetreiber mithilfe kostenoptimaler Maßnahmen zu beheben. Dazu muss der Netzbetreiber auf sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung von mehr als 100 kW zurückgreifen. Neu ist im zukünftigen Prozess auch, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind, sodass dem Anlagenbetreiber durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.

  • Worin unterscheiden sich Anlagenbetreiber und Betreiber?

    Worin unterscheiden sich Anlagenbetreiber und Betreiber?

    Der Anlagenbetreiber ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die eine Anlage betreibt (derjenige, der die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Anlage trägt). Er ist verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0, die sich auf Erzeugungsanlagen beziehen. Es ist möglich für die operativen Aufgaben einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) zu beauftragen. Für den Betrieb einer technischen Ressource (beispielsweise die Abstimmung von Ausfallarbeiten im Fall von Abregelungen) kann außerdem ein Betreiber (BTR) benannt werden.

    Der Betreiber einer technischen Ressource ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von technischen Ressourcen. Diese Marktrolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt.

  • Welche Aufgaben habe ich als Einsatzverantwortlicher zu erfüllen?

    Welche Aufgaben habe ich als Einsatzverantwortlicher zu erfüllen?

    • Angabe der Marktpartner-ID als Einsatzverantwortlichen (BDEW-Codes)
    • Mitteilung der Abrufart (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
    • Mitteilung des Bilanzierungsmodells (Planwert- oder Prognosemodell)
    • Mitteilung des Abrechnungsmodell (Spitz, Spitz light, Pauschal)
    • Bereitstellung der Anlagenstammdaten, Planungsdaten (Planwertmodell), Nichtbeanspruchbarkeiten und ggf. Echtzeitdaten nach BK6-20-061
  • Marktpartner-ID

    Marktpartner-ID

    Im Rahmen des Redispatch 2.0 wird je Marktrolle eine Marktpartner ID benötigt, welche dann als Marktteilnehmer mit der dazugehörigen Rolle identifiziert werden kann.

    Weitere Infos: Hinweis für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0 | BDEW

  • Abrechnungsmodelle

    Abrechnungsmodelle

    Die Ermittlung der Ausfallarbeit sollte in Abhängigkeit der Erzeugungsart (Wind, PV, Bio, usw.), der Größe der Technischen Ressource bzw. Steuerbaren Ressource und vorhandener Messwerte für Windgeschwindigkeiten und Solarstrahlung erfolgen.

    Dafür gibt es 3 Varianten:

    • Spitzabrechnung: Gemessene Wetterdaten an der Anlage
    • Spitzabrechnung light: Anlagen-/ standortspezifische Referenzmesswerte oder Wetterdaten
    • Pauschalabrechnung: Letzter ¼-h-Wert vor der Maßnahme
  • Bilanzierungsmodelle

    Bilanzierungsmodelle

    Im Planwertmodel liefert der Anlagenbetreiber oder Einsatzverantwortliche seinem Netzbetreiber die Prognosen für eine Anlage, die so genannten Planungsdaten. Im Prognosemodell hingegen erstellt der Netzbetreiber die Prognose für die jeweilige Anlage selbst.

  • Abrufarten

    Abrufarten

    Es existieren zwei Arten für einen Redispatch-Abruf. Im Duldungsfall steuert der anweisende Netzbetreiber die Anlage und schickt das Steuersignal direkt zur Anlage.

    Im Aufforderungsfall schickt der auffordernde Netzbetreiber ein Signal an den Einsatzverantwortlichen und dieser steuert die Anlage anschließenden selbst. Je nach Abrufarten werden unterschiedliche Daten vom EIV benötigt.

  • Technische / steuerbare Ressourcen

    Technische / steuerbare Ressourcen

    Eine technische Ressource (TR) ist ein technisches Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt. Eine steuerbare Ressource (SR) wirkt auf mindestens einen Netzanschlusspunkt und ist steuerbar. Jede TR und SR erhält eine ID zur eindeutigen Identifikation.

  • Geforderte Stammdaten

    Geforderte Stammdaten

  • Wie übermittle ich meine Stammdaten?

    Wie übermittle ich meine Stammdaten?

    Zur Übermittlung der Stammdaten bietet die Netzgesellschaft Lübbecke mbH ein Stammdaten-Formular für die Daten der Anlagen. Darüber hinaus wird das Netzbetreiberprojekt connect+ zukünftig einen Datenaustausch ermöglichen.

    Connect+ ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern. Unser Ziel ist es, den flächendeckenden und einheitlichen Datenaustausch zwischen Netzen und Betreibern von Stromerzeugungsanlagen – zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Minimierung von Netzengpässen – sicherzustellen.

    Alles zum Netzbetreiberprojekt ist hier zu finden: Connect+ Ein Netzbetreiber (netz-connectplus.de

    Die Registrierung für das Produktivsystem ist ab dem 28.06.2021 für alle Marktrollen freigeschaltet. Ab dem 01.07.2021 ist dann der Stammdatenaustausch über RAIDA möglich.

     

    Hier können Sie sich registrieren: RAIDA Service Client

Ansprechpartner

Stefan Schmidt
Tel.: 05741 3460-25
E-Mail

Alexander Franke
Tel.: 05741 3460-27
E-Mail

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