Elektromobilität in Lübbecke

Sie interessieren sich für die Elektromobilität und erwägen, einen E-Pkw mit eigener Ladeeinrichtung (auch Wallbox oder Ladestation genannt) zu laden? Hier erhalten Sie ergänzende Informationen und die Möglichkeit, Ihre Ladeeinrichtung bequem online anzumelden bzw. die von Ihnen gewünschte Leistung anzufragen.

Ansprechpartner

Netzvertrieb
Tel.: 05741 3460-25 / -26 / -27
E-Mail


Ladeeinrichtung / Ladeleistung bis 11 kW

  • Kann nach der Installation angemeldet werden
  • Gilt für eine einzelne Ladeeinrichtung bis 11 kW
  • Typisch in Einfamilienhäusern oder kleinen Gewerben
  • Vereinfachter und kurzer Anmeldeprozess

Ladeeinrichtung / Ladeleistung größer 11 kW

  • Muss vor der Installation angefragt werden
  • Bei mehreren Ladeeinrichtungen (z. B. in Mehrfamilienhäusern)
  • Für Ladeparks, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Ladesäulen usw.
  • Gilt als Voranfrage und muss vom Netzbetreiber geprüft werden

In wenigen Schritten zur Ladeeinrichtung

  • Schritt 1 - Betrachtung Ihres Fahrverhaltens

    Schritt 1 - Betrachtung Ihres Fahrverhaltens

    Ihr persönliches Fahrprofil ist ein wichtiges Kriterium für die zweckmäßige Wahl Ihrer Ladeeinrichtung. Durchschnittlich fahren Fahrzeughalter in Deutschland pro Tag ca. 39 Kilometer. Die Batterie Ihres E-Pkw wird also in den seltensten Fällen vollständig entladen an der Ladeeinrichtung angeschlossen. Die Installation einer Wallbox mit 22 kW kann somit überdimensioniert und verhältnismäßig teuer sein, wenn Sie nur eine geringe Fahrstrecke pro Tag zurücklegen.

  • Schritt 2 - Wahl der Ladeeinrichtung

    Schritt 2 - Wahl der Ladeeinrichtung

    Für welche Ladeeinrichtung Sie sich entscheiden hängt von mehreren Faktoren ab. Neben Ihrer Bedarfsbetrachtung aus Schritt 1 und den Anschaffungskosten ist der geplante oder vorhandene E-Pkw ein wichtiger Faktor. Je nach Hersteller und Modell werden E-Pkw mit verschiedenen Bordladegeräten angeboten. Diese Bordladegeräte sind entweder ein-, zwei- oder dreiphasig ausgelegt. Idealerweise wählen Sie die für Sie geeignete Ladeeinrichtung in Abstimmung mit einem Fachbetrieb. Diese sind oftmals auch mit den Vorgaben der Förderprogramme vertraut und können dies bei der Auswahl berücksichtigen. 

  • Schritt 3 - Anfrage einer Ladeeinrichtung

    Schritt 3 - Anfrage einer Ladeeinrichtung

    Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 3,7 kW und unter 11 kW müssen beim Netzbetreiber lediglich angezeigt werden. Dies können Sie über unser Online-Portal tun. Bei Ladeeinrichtungen mit einer Leistung ab 11 kW ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Auch hier ist eine Anfrage über das besagte Online-Portal möglich. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns Rückmeldung ob oder unter welchen Vorrausetzungen die Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden kann. In der Regel wird der Abschluss oder die Änderung des Netzanschlussvertrages notwendig.

  • Schritt 4 - Inbetriebnahme

    Schritt 4 - Inbetriebnahme

    Sie lassen die gewählte Ladeeinrichtung durch einen Elektrofachbetrieb nach geltenden Regeln der Technik installieren und bestätigen uns anschließend die Inbetriebnahme. Nutzen Sie hierzu aktuell noch das Formular „Inbetriebnahme einer Stromanlage“. Eine Unterschrift eines Installateurs ist notwendig. 


Nach DIN VDE 1000-10 dürfen nur Elektrofachkräfte mit Aufgaben rund um Bewertung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Ladeeinrichtungen  betraut werden. Die für die Unfallversicherung maßgeblichen Festlegungen der DGUV Vorschrift 3 sehen verbindlich vor, dass die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten vorliegt. Darüber hinaus ist energierechtlich nach § 13 der Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) für das Errichten, Erweitern und Ändern sowie die Instandhaltung bestimmter Teile einer elektrischen Anlage die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateur Verzeichnis des Verteilnetzbetreibers erforderlich. Diese Vorgaben gelten auch für so genannte Plug-In Ladeeinrichtungen. 


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