Elektromobilität in Lübbecke

Sie interessieren sich für die Elektromobilität und erwägen, einen E-Pkw mit eigener Ladeeinrichtung (auch Wallbox oder Ladestation genannt) zu laden? Hier erhalten Sie ergänzende Informationen und die Möglichkeit, Ihre Ladeeinrichtung bequem online anzumelden bzw. die von Ihnen gewünschte Leistung anzufragen.

Ansprechpartner

Netzvertrieb
Tel.: 05741 3460-550
E-Mail


Private Ladeeinrichtung (Wallbox)

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG)
  • Muss ab 4,2 kW Leistung steuer- bzw. dimmbar sein
  • Vorgaben gelten nur bei rein privater Nutzung

Öffentliche / gewerblich genutzte Ladeeinrichtung

  • Voranfrage muss vom Netzbetreiber geprüft werden
  • Für firmeneigene Ladeinfrastruktur oder Ladeeinrichtungen
  • Für öffentliche Ladeparks, öffentliche Ladesäulen usw.


Nach DIN VDE 1000-10 dürfen nur Elektrofachkräfte mit Aufgaben rund um Bewertung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Ladeeinrichtungen  betraut werden. Die für die Unfallversicherung maßgeblichen Festlegungen der DGUV Vorschrift 3 sehen verbindlich vor, dass die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten vorliegt. Darüber hinaus ist energierechtlich nach § 13 der Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) für das Errichten, Erweitern und Ändern sowie die Instandhaltung bestimmter Teile einer elektrischen Anlage die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateur Verzeichnis des Verteilnetzbetreibers erforderlich. Diese Vorgaben gelten auch für so genannte Plug-In Ladeeinrichtungen. 


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