Kurzzeitversorgung (Bauwasser, Baustrom)

Sie benötigen an Ihrer Baustelle vorübergehend Wasser oder Strom? Gerne richten wir Ihnen eine Kurzzeitversorgung ein – auch Baustrom/Bauwasser genannt.

Füllen Sie uns hierzu einfach das folgende Online-Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. 


Kurzzeitversorgung mit Trinkwasser (Bauwasser)

  • Kurzzeitversorgung über ein Standrohr

    Kurzzeitversorgung über ein Standrohr

    Sie möchten eine Veranstaltung oder ein Bauvorhaben für einen zeitlich begrenzten Zeitraum mit Wasser versorgen? Dann kann Ihnen die Stadtwerke Lübbecke GmbH ein Standrohr mit integriertem Zähler zur Verfügung stellen, welches über jeden Unterflurhydranten an unser Wassernetz angeschlossen werden kann. Der eingebaute Wasserzähler hält die genutzte Wassermenge zur Abrechnung der Trink- und Abwassermengen durch die Stadtwerke Lübbecke GmbH fest und wird bei Wiederabgabe ausgelesen. Hierbei sind wir als Dienstleistungsunternehmen für die Stadtwerke Lübbecke GmbH tätig.

    Beachten Sie bitte:

    • Eine rechtzeitige Reservierung des Standrohres ist erwünscht.
       
    • Die Verleihung eines Standrohrs kann nur in unserem Versorgungsgebiet Lübbecke erfolgen.
       
    • Für das Ausleihen benötigen wir eine Kaution von 500 € sowie einen gültigen Personalausweis.
       
    • Das Merkblatt Standrohr mit Systemtrenner der Stadtwerke Lübbecke GmbH.
  • Kurzzeitversorgung über einen Bauwasserzähler

    Kurzzeitversorgung über einen Bauwasserzähler

    Ihr Bauvorhaben befindet sich noch im Rohbau und Sie benötigen für weitere Maßnahmen Bauwasser? Sofern Ihr Netzanschluss für Trinkwasser bereits hergestellt wurde, kann die Netzgesellschaft Lübbecke mbH Ihnen vorübergehenden einen Bauwasserzähler zur Verfügung stellen. Für den Einbau des Bauwasserzählers wird ein Pauschalbetrag von 60 € (Brutto) erhoben. Die Verbrauchskosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt der Stadtwerke Lübbecke GmbH.

Kurzzeitversorgung mit Strom (Baustrom)

  • Hinweise zur Kurzzeitversorgung

    Hinweise zur Kurzzeitversorgung

    • Bitte füllen Sie unser Online-Formular für den Kurzzeitanschluss vorab aus. 
       
    • Sorgen Sie beim Anschlusstermin bitte für freien Zugang zum Grundstück und/oder dem Versorgungsort. Anderenfalls entstehen durch den Mehraufwand für Sie zusätzliche Kosten.
       
    • Das Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Lübbecke mbH ist als TT-System ausgeführt.
  • Kurzzeitversorgung über einen Baustromanschluss

    Kurzzeitversorgung über einen Baustromanschluss

    Sofern sich Ihr Versorgungsort in der Nähe eines bestehenden Verteilerschranks der Netzgesellschaft Lübbecke mbH befindet, können wir Ihnen Kurzzeitversorgung über einen Baustromanschluss anbieten. Dieser Anschluss ist auf eine elektrische Leistung von 30 kW und eine Gesamtdauer von 18 Monaten begrenzt. Der Anschluss bleibt dabei so lange bestehen, bis die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen wird. Die Stromversorgung erfolgt über einen Verteilerschrank, der den gegebenen Sicherheitsvorschriften nach VDE entsprechen muss. Diese Kurzzeitanschlüsse dürfen nur über die vereinbarte Nutzungsdauer bzw. Bauzeit betrieben werden. Es ist nicht gestattet, über den Kurzzeitanschluss die Stromversorgung fertig gestellter Anlagen in Betrieb zu nehmen. Die jeweiligen Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.

  • Kurzzeitversorgung über provisorischen Kabelverteilerschrank

    Kurzzeitversorgung über provisorischen Kabelverteilerschrank

    Für Versorgungsorte, die sich nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Verteilerschrank befinden, kann die Netzgesellschaft Lübbecke mbH Ihnen einen provisorischen Kabelverteilerschrank zur Verfügung stellen. Auch dieser Anschluss ist auf eine elektrische Leistung von 30 kW und eine Gesamtdauer von 18 Monaten begrenzt. Es ist nicht gestattet, über den provisorischen Anschluss die Stromversorgung einer fertig gestellten Anlage in Betrieb zu nehmen. Sofern der Bedarf zur Kurzzeitversorgung über einen provisorischen Kabelverteilerschrank bereits vorab bekannt ist, kann die Angebotserstellung mit in die Hausanschlussrechnung einfließen. Für die Anschlussherstellung wird ein Pauschalbetrag zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer erhoben und nach der Herstellung in Rechnung gestellt.

Ansprechpartner

für Baustrom
Rainer Biermann-Hilger
Tel.: 05741 3460-62
E-Mail

für Bauwasser
Klaus Post
Tel.: 05741 3460-61
E-Mail