Wichtige Hinweise zur Marktkommunikation
Die Netzgesellschaft Lübbecke mbH hat alle Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation umgesetzt. Alle Marktteilnehmer haben sich verpflichtet, durch einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate– auch im Fall eines Anbieterwechsels – eine zuverlässige Belieferung der Kunden zu gewährleisten.Wir erwarten auch von unseren Marktpartnern die vollumfängliche Umsetzung der vorgegebenen Geschäftsprozesse.
Weitere Informationen
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Voraussetzungen für die Belieferung von Endkunden
Voraussetzungen für die Belieferung von Endkunden
- Zwischen dem Lieferanten und der Netzgesellschaft Lübbecke mbH ist ein wirksamer Lieferanten-Rahmenvertrag abzuschließen.
- Der Abschluss einer Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) ist erforderlich.
- Es muss eine wirksame Zuordnungsermächtigung zu einem Bilanzkreis vorliegen. Zudem ist eine Zuordnungsvereinbarung mit dem Bilanzkreisverantwortlichen abzuschließen.
- Das EDIFACT-Datenformat findet Anwendung auf alle Geschäftsprozesse.
- Der Lieferant gewährleistet, dass er die Übermittlung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) verarbeiten kann.
- Bei der Übermittlung der INVOIC ist die Authentizität und Integrität der Daten zu gewährleisten. Dafür hat eine erweiterte/fortgeschrittene Signatur und Verschlüsselung vorzuliegen.
- Zwischen dem Lieferanten und der Netzgesellschaft Lübbecke mbH ist ein wirksamer Lieferanten-Rahmenvertrag abzuschließen.
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Datenaustausch
Datenaustausch
In der zum Download angeboten Übersicht finden Sie hierzu alle relevanten Informationen.
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Verträge
Verträge
Alle Vertragsangelegenheiten in diesem Bereich regelt die EVU-Assist GmbH. Das Unternehmen fungiert als Dienstleister für uns.
Sie möchten erfahren, wie unsere Verträge „aussehen“. Über die Links gelangen Sie zur Homepage unseres Dienstleisters. Dort können Sie u.a. entsprechende Musterverträge herunterladen.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
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EVU-Assist GmbH
Vertragsmanagement
Tel.: (+49) 40 309 85 25 50 – 26
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