Erzeugungsanlage anmelden
Sie haben Interesse an der Erzeugung von Strom oder Sie haben sich bereits für eine Anlage entschieden? Damit bis zur Inbetriebnahme alles reibungslos funktioniert, halten Sie für die Anmeldung bitte folgende Informationen bereit.
Vom Anlagenbetreiber: Anschrift, Kontaktwege und Kundendaten wie z. B. Kontoverbindung
Vom Installateur: Ansprechpartner, Kontaktwege, weitere beteiligte Firmen wie Anlagenerrichter
Zum Anlagenaufbau: Technische Daten, Art der Einspeisung, Messaufbau
Was ist zu beachten?
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Schritt 1 - Frühzeitig Kontakt aufnehmen
Schritt 1 - Frühzeitig Kontakt aufnehmen
Teilen Sie uns Ihr Vorhaben möglichst früh mit! Wir prüfen, ob Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz angeschlossen werden kann.
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Schritt 2 - Installation am Anlagenstandort
Schritt 2 - Installation am Anlagenstandort
Sobald Sie eine Zusage für den Betrieb Ihrer geplanten Erzeugungsanlage von uns erhalten haben, kann die Anlage durch Ihren Installateur gebaut und in Betrieb genommen werden.
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Schritt 3 - Inbetriebnahme
Schritt 3 - Inbetriebnahme
Sie lassen die Erzeugungsanlage durch einen Elektrofachbetrieb nach geltenden Regeln der Technik installieren. Auch die Abstimmung und Installation eines geeigneten Stromzählers bzw. Messaufbaus ist Aufgabe Ihres Installateurs. Die notwendigen Unterlagen (Inbetriebsetzungsprotokoll und Zählerbestellung) wurden Ihrem Installateur bereits zur Verfügung gestellt.
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Schritt 4 - Vollständigkeit der Unterlagen
Schritt 4 - Vollständigkeit der Unterlagen
Nach erfolgter Inbetriebnahme, benötigen wir noch Ihre Kundendaten. Diese können Sie uns anschließend über folgendes Formular zukommen lassen (vorherige Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich):
Betreiber von Erzeugungsanlagen sind gemäß Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet, ihre Anlage der Bundesnetzagentur (BnetzA) zu melden. Hierzu haben Sie ab der Inbetriebnahme durch den Installateur eine Frist von einem Monat. Auch eventuell verbaute Stromspeicher müssen separat angemeldet werden. Nutzen Sie hierfür das Meldeportal der Bundesnetzagentur unter:
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Schritt 5 - Vergütung der eingespeisten Energie
Schritt 5 - Vergütung der eingespeisten Energie
Sobald uns alle benötigten Unterlagen vorliegen und Ihr Installateur mit uns einen geeigneten Messaufbau abgestimmt und verbaut hat, kann eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erfolgen.
Unverbindliche Voranmeldung
Photovoltaik
Hinweis: Für Erstanlagen kleiner oder gleich 10,8 kWp ist keine vorherige Genehmigung notwendig. Wir bitten allerdings um eine Anmeldung vor der Installation.