Messeinrichtungen (Zähler)

Unsere Zähler (Messeinrichtungen) dienen dazu, die von Ihnen verbrauchten Energie- und/oder Wassermengen korrekt abzurechnen. Daher sind diese Messeinrichtungen geeicht.

Im Bereich der Stromzähler steht in den nächsten Jahren eine Veränderung an. Die Energiewende macht den Einsatz digitaler Messeinrichtungen – sogenannte Smart-Meter – erforderlich. Daher werden die alten Zähler ab 2019 schrittweise durch die neuen ersetzt. Der „normale“ Kunde mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh wird dann eine sogenannte modernen Messeinrichtung erhalten. Kunden mit einem höheren Verbrauch oder mit einer Anlage, die Strom in unser Netz einspeist, erhalten ein intelligentes Messsystem.

Rechtzeitig bevor bei Ihnen ein Wechsel ansteht, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie haben weitere Fragen? Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

  • Hintergrund der Zählerumstellung

    Hintergrund der Zählerumstellung

    Das nationale Smart-Meter-Rollout

    Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben vor. Deutschland ist damit Teil des europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende.
    Beim Rollout wird unterschieden zwischen modernen Messeinrichtungen (mM) und intelligenten Messeinrichtungen (iM). Modernen Messeinrichtungen erhalten alle Stromverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von bis 6.000 kWh. Kunden mit einem Verbrauch größer 6.000kWh erhalten eine intelligente Messeinrichtung.

     

    Warum findet der Smart-Meter-Rollout statt?

    Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung unserer Stromnetze ist es nicht nur, den Verbrauchern jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss dabei auch ein Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch gewahrt werden. Ein Stromnetz funktioniert nur, wenn sich Stromeinspeisung und Stromentnahme in etwa die Waage halten. Die verstärkte Nutzung regenerativer Energien – z.B. aus Sonne und Wind – erschwert die Einhaltung dieses Prinzips. Strom wird erzeugt, wenn Wind weht oder die Sonne scheint und das ganz unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht.

     

    Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Stromzähler ist hierfür ein wichtiger Baustein.

     

    Smart Meter bieten jedoch auch dem Kunden direkte Vorteile. So kann das Verbrauchsverhalten präzise visualisiert werden – wann wurde wieviel Strom verbraucht. Dies soll zu energiesparendem Verhalten motivieren. Außerdem können Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und schon deshalb günstiger sind. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Darüber hinaus machen intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sparen so Zeit und Geld.

     

    Was sind die Vorteile für die Gesellschaft?

    Intelligente Zähler sind ein wichtiger Baustein für eine energiesichere Zukunft. Sie werden ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem ermöglichen und den Grundstein für intelligente Netze legen.

     

    Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wurde eine volkswirtschaftliche Betrachtung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die Grundlage für das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ ist. Danach sollen Verbraucher in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert sie zu energiesparendem Verhalten. Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und ihre Ausgaben senken sollen. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören hier der Vergangenheit an. Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z.B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug.


    Bekommt jeder in Deutschland ein intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtungen?

    Jeder Haushalt und jeder Gewerbe- und Industriebetrieb in Deutschland bekommt bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Dies ist vom Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, das im September 2016 in Kraft getreten ist, geregelt.

     

    Haben andere Länder bereits Smart Meter?
    Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Zähler im Einsatz haben. In den meisten anderen EU-Ländern werden Smart-Meter derzeit „ausgerollt“.

     

    Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

    Der grundzuständiger Messstellenbetreiber ist für den Betrieb, Wechsel und die Ablesung des Stromzählers verantwortlich. In der Regel ist dies der Betreiber von Energieversorgungsnetzen. Dies gilt, solange und soweit er seine Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht nach §§ 41, 43 MsbG auf ein anderes Unternehmen übertragen hat. Grundzuständiger Messstellenbetreiber kann auch jedes Unternehmen werden, das die entsprechende Grundzuständigkeit § 43 MsbG übernommen hat. Der Messstellenbetreiber ist also kraft Gesetzes zunächst der Anschlussnetzbetreiber. Dies ist in der Regel der Verteilernetzbetreiber, in dessen Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Auch der Netzbetreiber eines nicht der allgemeinen Versorgung dienenden Energieversorgungsnetzes, beispielsweise eines geschlossenen Verteilernetzes nach § 110 EnWG, ist zunächst grundzuständiger Messstellenbetreiber. Lediglich der Betreiber einer (auch ausgedehnten) Kundenanlage nach § 3 Nr. 24 a oder 24b EnWG ist nicht von vorneherein Messstellenbetreiber.

     

    Gilt das MsbG neben den Sparten Strom und Gas auch für die Messung in anderen Sparten?

    Nein, das Gesetz gibt in erster Linie Regeln für die Messung im Strombereich für Verbrauch bzw. Bezug und Einspeisung vor. Es ändert auch die Vorgaben für die Messung im Gasbereich, allerdings deutlich reduzierter. Keine Regelungen trifft das Gesetz zur Messung von Wasser und Fernwärme. Die Vorgaben können sich aber praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn Anschlussnehmer sich entschließen, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des MsbG erfüllen.
    Die hierfür notwendige Technik ist heute noch nicht verfügbar. Über die Anbindung weiterer Sparten wird nach deren Verfügbarkeit vom Messstellenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen entschieden.

  • Technik

    Technik

    Was ist ein Smart Meter? Was ist eine moderne Messeinrichtung, ein intelligentes Messsystem?

    Der englische Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Stattdessen unterscheidet man hier zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich durch das gesamte Gesetz zieht und Auswirkungen auf den Umfang der Geräte, deren Funktion und Kosten hat. Die Begriffe sind in § 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (die ist Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende) definiert.
    Intelligente Messsysteme bestehen neben dem Zähler aus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. Moderne Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen, verfügen aber über ein digitales Display zur Ablesung der aktuellen Verbrauchsdaten. Die neuen Zähler werden in den nächsten Jahren in allen Gebäuden in ganz Deutschland installiert. Die traditionellen, schwarzen „Ferraris-Zähler“ werden ersetzt.

     

    Was machen moderne Messeinrichtungen? Wie funktionieren sie?

    Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand einmal pro Jahr durch die Stadtwerke oder den Kunden manuell abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden.

     

    Was machen intelligente Messsysteme? Wie funktionieren sie?

    Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar.

    Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an den Energieversorger, den Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) sowie Messstellenbetreiber und ggf. weitere, vom Kunden autorisierte Stellen gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z.B. über GPRS). Der Kunde muss keinen Internetanschluss bereitstellen, damit das intelligentes Messsystem funktioniert. Das Gateway nutzt somit auch nicht das WLAN des Kunden. Diese Art der Auslesung bedeutet das Ende der Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und das Ende manueller Ablesungen. Am Display des intelligenten Messsystems können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch historische Werte, z.B. der Verbrauch des letzten Monats, eingesehen werden.

     

    Sind die Smart Meter wirklich genau?

    Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. Dies garantiert einheitlich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards - unabhängig vom Energieversorger. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können.

  • Mein Smart Meter

    Mein Smart Meter

    Was sind die Vorteile des „Smart-Meter-Rollouts“ für mich?

    Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zeigen Ihnen genau, wie viel Energie Sie verbrauchen. Intelligente Messsysteme senden zusätzlich stichtagsbezogene Zählerstände an den Energieversorger, sodass es keine manuellen Ablesungen oder geschätzte Rechnungen mehr gibt. Mit Ihrer „modernen Messeinrichtung“ oder Ihrem „intelligentem Messsystem“ werden Sie immer in der Lage sein, den Überblick über Ihren Stromverbrauch zu behalten. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, kann Ihnen eine Verbrauchsvisualisierung helfen, einen exakten Überblick zu bekommen und Ihren Verbrauch auf dieser Grundlage zu analysieren.

     

    In einigen Jahren werden es die neuen intelligenten Messsysteme ermöglichen, schaltbare Verbraucher (z.B. Elektro-Autos), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen. Somit können Sie Ihr Haus auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren (Stichwort „Smart Home“). Vorstellbar ist, dass sich die Spülmaschine automatisch einschaltet oder das Elektro-Auto sich dann auflädt, wenn der Strom günstig ist.

     

    Wovon hängt es ab, ob ich ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtungen bekomme?

    Der Gesetzgeber schreibt gemäß § 31 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch >6.000 kWh/a und Erzeugungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung > 7kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem erhalten. Verbraucher mit einer geringeren Stromabnahme und „kleinere“ Erzeuger werden in der Regel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Für die initiale Bemessung des Jahresverbrauchs wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
    Der durchschnittliche 4-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht ca. 3.500 – 4.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

     

    Muss ich für die neuen Zähler mehr bezahlen?

    Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich gemäß § 31 MsbG die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab.
    Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. Die jeweiligen Preise können dem offiziellen Preisblatt, das im Internet veröffentlicht wird, entnommen werden.

     

    Wie kommen die vorgesehenen Preisobergrenzen zustande?

    Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrund einer detaillierten Studie festgelegt. Das soll einerseits sicherstellen, dass für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind. Andererseits sollen dem Messstellenbetreiber durch den „Smart-Meter-Rollout“ langfristig keine Verluste entstehen.

     

    Kann ein Smart Meter meine Gesundheit beeinflussen?

    Nein! Aktuelle Studien belegen, dass die Strahlung vergleichbar ist mit dem eines Handys. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Smart Meter in der Regel im Keller verbaut werden.

     

    Wann bekomme ich einen Smart Meter?

    Der Gesetzgeber hat einen groben Zeitplan für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vorgelegt. Die „modernen Messeinrichtungen“ müssen vom Messstellenbetreiber ab 2017 bis 2032 eingebaut werden. intelligente Messsysteme kommen zuerst bei Verbrauchern mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh/a zum Einsatz. Erst ab 2020 ist auch der Einbau von „intelligenten Messsystemen“ bei Kunden mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh/a geplant.

     

    Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten Verbrauchsgruppen bestimmt der Messstellenbetreiber welcher Zähler, wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn z.B. die Eichfrist Ihres alten Zählers abläuft, ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, einen intelligenten Zähler einzubauen – je nach Verbrauch und Erzeugungsleistung entweder eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem). Sie werden drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel schriftlich informiert.

     

    Kann ich schon früher einen Smart Meter bekommen?

    Wenn Sie bereits vorher auf eigenen Wunsch einen intelligenten Zähler bekommen möchten, fragen Sie dies direkt bei uns an.

     

    Kann ich meinen Tarif oder Energieversorger wechseln, wenn ich einen Smart Meter nutze?

    Ja. Sie können den Energieversorger wechseln, wenn Sie einen intelligenten Zähler haben, genauso wie Sie es bei Ihrem alten Zähler konnten.