Smart-Meter-Schreiben im Umlauf: Netzgesellschaft Lübbecke ist nicht Absender

Kein Handlungsbedarf für Lübbeckes Bürgerinnen und Bürger

Smart-Meter-Schreiben im Umlauf

Smart-Meter-Schreiben im Umlauf (Beispielbild mit KI generiert)

 

Derzeit erhalten Haushalte in Lübbecke Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG), in denen die Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meters) angeboten wird. Die Netzgesellschaft Lübbecke (NGL) stellt dazu klar: Diese Schreiben stammen nicht von der NGL und wurden auch nicht in deren Auftrag versendet.

 

Empfänger dieser Briefe müssen nicht darauf reagieren. Wer bereits einen Vertrag unterzeichnet hat, sollte prüfen, ob ein Widerrufsrecht vorliegt, und kann sich bei Bedarf an die Verbraucherzentrale wenden.

 

Als sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist die DMG berechtigt, ihre Leistungen anzubieten. Es gibt jedoch keine Verpflichtung, dieses Angebot anzunehmen. Wer die Montage in Auftrag gibt, geht einen separaten Messstellenvertrag mit dem Anbieter ein, aus dem auch laufende Betriebskosten für den Zähler entstehen.

 

Aufgrund zahlreicher Nachfragen verunsicherter Bürgerinnen und Bürger betont die NGL: Ein Handlungsbedarf besteht nicht.

 

Sofern ein intelligentes Messsystem gesetzlich vorgeschrieben ist, übernimmt die NGL als zuständiger Messstellenbetreiber den Einbau und informiert die Betroffenen vorab direkt und schriftlich. Die Einbaupflicht richtet sich nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Den genauen Zeitplan legt die NGL im Rahmen ihres Rollouts fest.

 

Auch bezüglich der Hinweise auf reduzierte Netzentgelte stellt die NGL klar: Die Vergünstigung gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz setzt den Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung voraus und ist nicht allein an den Einbau eines Smart Meters gekoppelt.

 

Generell empfiehlt die NGL, bei Schreiben, Telefonaten oder unangemeldeten Haustürbesuchen genau zu prüfen, wer der Absender ist. Sensible Daten wie Zählernummer oder Vertragsinformationen sollten keinesfalls an Unbekannte herausgegeben werden. Mitarbeitende der NGL können sich auf Wunsch jederzeit ausweisen.

 

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