Alle knapp 13.000 Gasgeräte im Netzgebiet der Netzgesellschaft Lübbecke mbH wurden im Rahmen der Erdgasumstellung erhoben und müssen nun angepasst werden, denn: in Zukunft steht das aktuell gelieferte L-Gas (L für low-calorific) nicht mehr zur Verfügung, sodass die betroffenen Endgeräte auf die Lieferung des neuen H-Gases (H für high-calorific) umgestellt werden müssen.
Bereits seit Beginn des Jahres 2024 wurden in den Netzgebieten der Netzgesellschaft Lübbecke alle Geräte mit Gasverbrauch im Rahmen der Erdgasumstellung erhoben. Zu den ca. 13.000 Gasgeräten und -anlagen wurden die wichtigen Gerätedaten, wie Gerätetyp, Hersteller und CE-Kennung, erfasst. Im nächsten Schritt werden die Gasgeräte nun technisch auf das neue H-Gas eingestellt, beispielsweise durch einen Austausch der Gasdüsen.
Im letzten Jahr hat die Netzgesellschaft diese nächste Phase vorbereitet. Für jedes erhobene Gasgerät wurde festgestellt, ob und wie es angepasst werden kann. Es wurde beispielsweise geprüft, ob zunächst Ersatzteile bestellt werden mussten, die für die Anpassung notwendig sind. Auch wenn bei der Erhebung Mängel an den Gasgeräten festgestellt wurden, mussten diese von der Geräteeigentümerin oder dem -eigentümer vor der Anpassung behoben werden. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden wurden hierüber mit entsprechenden Anschreiben informiert.
Die Arbeiten zur Anpassung beginnen im April 2025. Dann werden die von der Netzgesellschaft Lübbecke beauftragten Monteure die Kundinnen und Kunden erneut aufsuchen, um die Geräte auf die neue Gasart einzustellen. In ca. zehn Prozent der Fälle erfolgt darüber hinaus noch eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der durchgeführten Arbeiten. Die Termine werden den Kundinnen und Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Aus diesen Terminanschreiben gehen auch wichtige Sicherheitshinweise zur Erkennung der „echten“ Monteure hervor.
Die Arbeiten zur Anpassung sind für die Kundinnen und Kunden kostenfrei. Ausgenommen hiervon sind mögliche Kosten für Reparaturen, Wartung oder einen Geräteaustausch, diese sind von der Geräteigentümerin oder dem Geräteigentümer zu tragen.