Balkonkraftwerke / Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Auch PlugIn-PV oder Steckerfertige PV-Anlage genannt

Sie beschäftigen sich privat mit der Energiewende und möchten ohne größeren Aufwand selbst Strom erzeugen? Dann bietet sich der Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage an. Diese Anlagen erhalten zwar keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Anmeldung und der Betrieb ist dafür unkomplizierter. Trotzdem gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen.

Hier können Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Balkonkraftwerk bzw. eine Steckerfertige Erzeugungsanlage?

    Was ist ein Balkonkraftwerk bzw. eine Steckerfertige Erzeugungsanlage?

    Als Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder Steckerfertige Erzeugungsanlagen bezeichnet man verhältnismäßig kleine Photovoltaikanlagen, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden können. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann dabei nur mit einer speziellen Energiesteckdose (auch Wieland-Steckdose genannt) sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind bisher nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. 

    Balkonkraftwerke bestehen i. d. R. aus einem Wechselrichter und Photovoltaikmodulen. Der Wechselrichter eines Balkonkraftwerks darf nach jetzigem Stand maximal 600 Watt bzw. 0,6 kW erzeugen. Diese Leistung kann von zwei Standardmodulen oder auch von mehreren kleineren Modulen erzeugt werden.

  • Welche Obergrenze wird zur Anlagenleistung vorgegeben?

    Welche Obergrenze wird zur Anlagenleistung vorgegeben?

    Um das vereinfachte Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke nutzen zu können, wird eine maximal erlaubte Wechselrichterleistung von 600 Watt bzw. 0,6 kW vorgegeben. Die reine Modulleistung (Peak-Leistung) kann und darf höher sein. 

    Im Handel werden auch Balkonkraftwerk-Komplettpakete mit deutlich mehr als 600 Watt Wechselrichterleistung angeboten. Dies ist irreführend, da solche Anlagen nicht mehr vom vereinfachten Anmeldeverfahren profitieren können. Für solche Anlagen gelten weitere Pflichten, zusätzlich zu den Anforderungen zum Anschluss gemäß VDE-AR-N 4105:2018-11 ist zwingend ein vom Anlagenerrichter unterschriebenes Inbetriebsetzungsprotokoll einzureichen. 

    Beachten Sie:

    •    Der Anschluss eines Balkonkraftwerks muss über eine Energiesteckdose erfolgen. 
    •    Alternativ kann die Anlage über eine feste Installation angeschlossen werden. 
    •    Beide Varianten dürfen nur durch eine beim Netzbetreiber eingetragene Elektrofachkraft umgesetzt werden. 

  • Kann mein Balkonkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende leisten?

    Kann mein Balkonkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende leisten?

    Ja, auch kleine Balkonkraftwerke haben eine sinnvolle Daseinsberechtigung in der Energiewende. Jede produzierte Kilowattstunde die nicht fossil erzeugt und aus dem Netz bezogen werden musste spart CO2 ein. Dies ist vor allem für Bürger interessant, die über keine eigene Dachfläche verfügen und z. B. in Mietwohnungen leben. 

  • Wird die Netzeinspeisung meines Balkonkraftwerks von der NGL vergütet?

    Wird die Netzeinspeisung meines Balkonkraftwerks von der NGL vergütet?

    Für die Netzeinspeisung von Balkonkraftwerken wird vom Netzbetreiber i. d. R. keine EEG-Vergütung gezahlt. Der verwaltungstechnische Aufwand wäre bei solch kleinen Anlagengrößen weder für den Anlagenbetreiber, noch für den Netzbetreiber angemessen. In erster Linie soll der Eigenverbrauch mit dem selbst erzeugten Strom gedeckt werden. Der Verzicht auf die Einspeisevergütung ist für die Betreiber von Balkonkraftwerken außerdem eine Voraussetzung für das vereinfachte Anmeldeverfahren. 

  • Welchen realistischen Beitrag kann ein Balkonkraftwerk leisten?

    Welchen realistischen Beitrag kann ein Balkonkraftwerk leisten?

    Der erzeugte Strom eines Balkonkraftwerks wird dort direkt verbraucht, wo er auch benötigt wird – nämlich im heimischen Stromkreis des Anlagenbetreibers. Es wird bei Bedarf also zuerst die Eigenproduktion genutzt und nur der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Dementsprechend verringert sich die vom Lieferanten bezogene Strommenge. Durch diese Einsparungen kann sich also der Anschluss eines Balkonkraftwerks nach einigen Jahren amortisieren. Weitere Fragen zur Wirtschaftlichkeit, zu Fördermitteln o. Ä. liegen nicht im Verantwortungsbereich der NGL. Hier liegt es an den Anlagenbetreibern, sich selbstständig zu informieren.

    Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken von vielen Faktoren abhängig ist. Im Idealfall sollte die Anlage südwärts ausgerichtet und verschattungsfrei aufgestellt werden. Der höchste Ertrag wird dabei mit Modulneigungen zur Sonne zwischen 30° und 40° erreicht.

  • Welche Stromkosten kann ich mit meinem Balkonkraftwerk einsparen?

    Welche Stromkosten kann ich mit meinem Balkonkraftwerk einsparen?

    Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Jeder Anlagenbetreiber hat einen individuellen Strombedarf der zu verschiedenen Tageszeiten abgerufen wird. Für eine einzelne Wohneinheit kann man von einer sehr groben (und unverbindlichen) Schätzung von 10 Prozent Einsparung des Strombedarfs ausgehen. 

  • Ich betreibe bereits eine Erzeugungsanlage. Darf ich ein zusätzliches Balkonkraftwerk anschließen?

    Ich betreibe bereits eine Erzeugungsanlage. Darf ich ein zusätzliches Balkonkraftwerk anschließen?

    Ob ein Balkonkraftwerk parallel zu einer bestehenden PV-Anlage betrieben werden kann, hängt von der Anzahl der Haushaltszähler ab. Die überschüssige Energie eines Balkonkraftwerks darf nicht von der Messung der vergüteten Erzeugungsanlage erfasst werden. Folgende beispielhafte Kombinationen sind allerdings möglich:

    • Bestandsanlage mit Volleinspeisung auf eigenem Zähler + Balkonkraftwerk auf Haushaltszähler
    • Bestandsanlage mit Teileinspeisung auf Haupt-Haushaltszähler + Balkonkraftwerk auf Haushaltszähler einer Einliegerwohnung
    • Balkonkraftwerk auf Haupt-Haushaltszähler + Balkonkraftwerk auf Haushaltszähler einer Einliegerwohnung
    • Balkonkraftwerk auf Haushaltszähler von Mietwohnung 1 + Balkonkraftwerk auf Haushaltszähler von Mietwohnung 2 + ...

     

    Hinweis: Balkonkraftwerke und Anlagen mit Teileinspeisung benötigen für den Betrieb einen Zweirichtungszähler. Dies wird nach der Anmeldung geprüft und ggf. ein Zählerwechsel durch die NGL vorgenommen. 

  • Ist der vorhandene Stromzähler für den Anschluss eines Balkonkraftwerks geeignet?

    Ist der vorhandene Stromzähler für den Anschluss eines Balkonkraftwerks geeignet?

    Dies hängt vom bereits vorhandenen Zähler Ihrer Wohneinheit ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Auch ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Wir prüfen nach der Anmeldung eines Balkonkraftwerks, ob ein Zweirichtungszähler verbaut ist. Ist dies nicht der Fall, wird durch unseren Messstellenbetrieb ein neuer Zähler eingebaut. Zur Terminabstimmung sind idealerweise E-Mailadresse und Telefonnummer hilfreich. Der Zählerwechsel ist für den Anlagenbetreiber kostenlos.

  • Kann ich einphasig erzeugten Strom in allen Phasen meines Stromkreises nutzen?

    Kann ich einphasig erzeugten Strom in allen Phasen meines Stromkreises nutzen?

    Ja, die verbauten Zweirichtungszähler der Netzgesellschaft Lübbecke arbeiten saldierend. Wird beispielsweise auf einer Phase 600 Watt eingespeist und auf den anderen beiden Phasen jeweils 300 Watt verbraucht, ergibt sich ein gemessener Verbrauch von Null. Somit kann der erzeugte Strom der Anlage (indirekt) auf allen drei Phasen im Haushalt genutzt werden.

  • Welche Vorbereitungen sind für den Anschluss eines Balkonkraftwerks notwendig?

    Welche Vorbereitungen sind für den Anschluss eines Balkonkraftwerks notwendig?

    Für den Anschluss von Balkonkraftwerken verweist die Netzgesellschaft Lübbecke auf die Vorgaben des VDE. So müssen der vorhandene Stromkreis und die zugehörige Absicherung von einer Elektrofachkraft auf ihre Eignung geprüft werden. Auch der Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose oder eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

  • Was ist eine Energiesteckdose bzw. ein so genannter Wieland-Stecker?

    Was ist eine Energiesteckdose bzw. ein so genannter Wieland-Stecker?

    Für den Anschluss eines Balkonkraftwerks wird aktuell ein Festanschluss oder eine Energiesteckdose (auch Wieland-Steckdose genannt) benötigt. Bei einem Wieland-Stecker sind die äußeren Kontaktstifte berührungssicher isoliert. 

  • Darf ich meine Energiesteckdose bzw. Wieland-Steckdose auch selber installieren?

    Darf ich meine Energiesteckdose bzw. Wieland-Steckdose auch selber installieren?

    Nein. Dies ist laut der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ausschließlich eingetragenen Elektro-Fachkräften vorbehalten.

  • Darf ich ein selbst zusammengebautes Balkonkraftwerk aus Einzelkomponenten anschließen und betreiben?

    Darf ich ein selbst zusammengebautes Balkonkraftwerk aus Einzelkomponenten anschließen und betreiben?

    Die Person, welche ein Balkonkraftwerk aus den notwendigen Komponenten zusammenbaut, wird zum Hersteller dieser Anlage und ist selbst für die Produktsicherheit verantwortlich und für Folgeschäden haftbar zu machen. Wichtig ist: Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) eingehalten werden. Darin sind u. a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten.

  • Darf ich mein Balkonkraftwerk auch ein einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose anschließen?

    Darf ich mein Balkonkraftwerk auch ein einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose anschließen?

    Laut VDE-Vorgaben derzeit noch nicht. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (auch Wieland-Steckdose genannt) oder feste Verkabelung genutzt werden. Anlagen mit einem Schutzkontaktstecker sind in Deutschland genau genommen nicht zulässig. Beachten Sie außerdem: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfachsteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierdurch kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

  • Können Balkonkraftwerke auch von Laien in Betrieb genommen werden?

    Können Balkonkraftwerke auch von Laien in Betrieb genommen werden?

    Wenn das Balkonkraftwerk über eine bereits vorhandene Energiesteckdose angeschlossen werden kann und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann die PV-Anlage von Laien in Betrieb genommen werden. Die Mitteilungspflichten gegenüber dem  Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur bestehen aber auch in diesem Fall. 

  • Welche weiteren Pflichten hat der Betreiber eines Balkonkraftwerks?

    Welche weiteren Pflichten hat der Betreiber eines Balkonkraftwerks?

    Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) müssen Balkonkraftwerke beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Balkonkraftwerke sind dabei lediglich melde- und nicht genehmigungspflichtig. Außerdem besteht eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

  • Was passiert, wenn ich die Anlage nicht bei meinem Netzbetreiber anmelde?

    Was passiert, wenn ich die Anlage nicht bei meinem Netzbetreiber anmelde?

    Sofern Sie gleichzeit über einen Zähler ohne Rücklaufsperre verfügen, machen Sie sich strafbar. Wird durch eine Erzeugungsanlage wie z. B. ein Balkonkraftwerk Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein Stromzähler ohne Rücklaufsperre  rückwärts. Diese Manipulation des Stromzählers führt dazu, dass erbrachte Leistung Ihres Energielieferanten unterschlagen wird. Wie beim Autoverkauf mit einem manipulierten Kilometerstand kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.

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