
Lastprofile
Gasnetzbetreiber haben nach § 29 GasNZV für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher standardisierte Lastprofile anzuwenden, wenn:
- die maximale stündliche Ausspeiseleistung 500 kW nicht übersteigt,
- die maximale jährliche Entnahme 1,5 Millionen kWh nicht übersteigt,
- keine Lastgangzählung erforderlich ist.
Die Netzgesellschaft Lübbecke mbH wendet das synthetische Lastprofilverfahren an.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Lastprofilkürzel für Erdgas:
Ihr Ansprechpartner
Stefan Schmidt
Tel.: 05741 3460-25
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